Werden Daten weitergegeben?

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Artikel: Werden Daten weitergegeben?

Für die Vertragsabwicklung ist in der Regel die Einschaltung weisungsabhängiger Auftragsverarbeiter erforderlich, wie z. B. von Rechenzentrumsbetreibern, Druck- oder Versanddienstleistern oder sonstigen an der Vertragserfüllung Beteiligten.

Für die Erbringung von Vertriebsdienstleistungen (z.B. Verkauf von Fahrkarten, Fahrgelderstattung, Zahlungsabwicklung in Zusammenhang mit Vertriebsdienstleistungen) wird die DB Vertrieb GmbH im Rahmen eines Vertrags nach Art. 26 DSGVO (Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche) tätig.

Externe Dienstleister, die für uns im Auftrag Daten verarbeiten, werden von uns sorgfältig ausgewählt und vertraglich streng verpflichtet. Die Dienstleister arbeiten nach unserer Weisung, was durch strenge vertragliche Regelungen, durch technische und organisatorische Maßnahmen und durch ergänzende Kontrollen sichergestellt wird. Die Einbindung von Dienstleistern ist z.B. im Rahmen der Verwaltung und Wartung von IT-Systemen erforderlich.

Eine Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Übrigen nur, wenn Sie uns dazu eine ausdrückliche Einwilligung erteilt haben oder aufgrund einer gesetzlichen Regelung.

Eine Weitergabe von Daten kann beispielsweise in folgenden Konstellationen erforderlich sein:- Bonitätsprüfung bei Anmeldung zum Lastschriftverfahren durch einen Dienstleister für Bonitätsprüfungen.- Im Falle von Zahlungsunregelmäßigkeiten / Zahlungsausfall können Forderungsdaten an ein Inkassounternehmen weitergegeben werden.- Zur telefonischen Kundenbetreuung schalten wir regelmäßig ein Callcenter ein.